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(2) Alle Artikel und Produkte, die in einer Rechnung oder Auftrags-
bestätigungvonRUCKmiteinemEinzelpreisgesondertaufgeführt
sind, gelten als eigenständige Sache, auf die etwaige Gewähr­
leistungsrechte gesonderte Anwendung finden.
(3) RUCK haftet nicht für natürliche Abnutzung.Werden dieWaren
vonRUCKeinerungeeignetenoderunsachgemäßenVerwendung
zugeführt,werdendieWaren fehlerhaftodernachlässigbehandelt,
werden insbesondere die von RUCK vorgegebenen Gebrauchs-
Betriebs-, Wartungs- und Reinigungsanweisungen nicht befolgt,
ÄnderungenandenProduktenvorgenommen,Teileausgewechselt
oderVerbrauchsmaterialienverwendet,welchenichtdenOriginal-
spezifikationenentsprechen,soentfallenAnsprüchewegenMängel
der Waren, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte
Behauptung von RUCK, dass erst einer der vorstehend genannten
Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(4) Soweit ein Mangel an Waren von RUCK vorliegt, ist RUCK nach
seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung
(= Nachbesserung) oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien
Sache (= Ersatzlieferung) berechtigt.
(5)DieMängelrechtedesKundensetzenvoraus,dassdieserseinen
nach§377HGBgeschuldetenUntersuchungs-undRügeobliegen­
heiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Wenn sich RUCK auf
Verhandlungen über eine Beanstandung einlässt, stellt dies kei-
nesfalls einen Verzicht auf den Einwand der verspäteten, ungenü-
genden oder unbegründeten Mängelrüge dar.
(6)DerKundemussbeioffensichtlichenMängelndiesederService­
abteilung von RUCK unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von zwei Wochen nach Erhalt der Waren schriftlich anzeigen
(Fax-Schreiben oder E-Mail genügt: Fax- Nr: 0 70 82/944 22 22;
E-Mail-Adresse:service@hellmut-ruck.de).Mängel,welcheauchbei
sorgfältigerPrüfung innerhalbdervorstehendenFristnichtentdeckt
werdenkönnen,sindRUCKunverzüglichnachEntdeckungentspre-
chend schriftlich mitzuteilen; werden die vorstehend genannten
Regelungen nicht beachtet, ist die Geltendmachung des Gewähr-
leistungsanspruchesausgeschlossen.ZurFristwahrunggenügtdie
rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
(7) Im Falle der Mitteilung des Kunden, dass die Waren von RUCK
einen Mangel aufweisen, wird RUCK nach seiner Wahl verlangen,
dass (A) die beanstandete Ware zur Überprüfung und einer ggf.
erforderlichen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu RUCK
geschickt wird oder (B) dass ein Service-Techniker von RUCK zum
Zwecke der Überprüfung und einer ggf. erforderlichen Reparatur
derWare vor Ort erscheint.
(8) Im Falle von vorstehendemAbs. 7,Var. (A) erhält der Kunde von
RUCK einen Rücksendegutschein zugesandt mit dem er die Ware
alsdann an RUCK zurückschicken kann.
(9) Im Hinblick auf die vorstehend in Abs. 8 genannte Regelung
werden von RUCK bei inländischen Rücksendungen, die unfrei
eingehen, 15,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. berechnet. Unfreie
Sendungen aus dem Ausland werden mit den tatsächlich anfal-
lenden Kosten, plus einer Pauschale von 15,00 € zzgl. der gesetz-
lichen MwSt. an den Kunden berechnet.
(10) Soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt,
trägt RUCK sowohl die durch Nachbesserung bzw. Ersatzliefe-
rung entstehenden unmittelbaren Kosten, als auch die Kosten des
Ersatzstückes einschließlich Versand. Außerdem trägt RUCK alle
zumZweckderMangelbeseitigungerforderlichenAufwendungen,
insbesondereTransport-,Wege-,Arbeits-undMaterialkosten,soweit
hierdurch für RUCK keine unverhältnismäßige Belastung eintritt.
(11) Bei Beanstandungen, bei denen sich nach Prüfung kein von
RUCK zu vertretender Mangel ergibt oder solchen, die auf Bedie-
nungsfehlern oder einer unsachgemäßen Behandlung der Waren
von RUCK durch den Kunden oder seine eigenen Abnehmer beru-
hen, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Kosten, welche RUCK
aufgrund der Überprüfung der behaupteten Mängel entstanden
sind, zu erstatten.
(12) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb
eines angemessenen Zeitraumes fehl, kann der Kunde nach seiner
Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei
einernurgeringfügigenVertragswidrigkeit, insbesonderebeigering-
fügigenMängelnstehtdemKunden jedochkeinRücktrittsrechtzu.
Weitere Ansprüche des Kunden bestimmen sich nach § 9 dieser
Geschäftsbedingungen.
(13) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungs-
anspruch) gegen RUCK beträgt 12 Monate ab Lieferung der
Waren. Bei bestimmten Produkten gewährt RUCK freiwillig eine
Gewährleistungsverlängerung. Diese Produkte sind im Katalog
oder Onlineshop entsprechend gekennzeichnet. Neben den Stan-
dard-Gewährleistungen, kann vom Kunden für z. Zt. drei Produkte
(PODOLOG NOVA3, PODOLOG ECO, PODOLOG ONE) jeweils
eine kostenpflichtige Gewährleistungsverlängerung auf vier Jahre
erworben werden. Dieser Erwerb muss spätestens 6 Monate vor
Ablauf der regulären Gewährleistungsfrist erfolgen.
(14) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§
478, 479 BGB bleibt unberührt.
(15) Ansprüche wegen Mängeln gegen RUCK stehen nur dem
unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von
RUCK (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Konto­
korrent)ausderGeschäftsverbindungmitdemKundenbehältsich
RUCKdasEigentumanderKaufsache (Vorbehaltsware)vor.Soweit
RUCK mit dem Kunden Bezahlung des Kaufpreises aufgrund des
Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbart, erstreckt sich der Eigen-
tumsvorbehalt auch auf die Einlösung des von RUCK akzeptierten
Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift
des erhaltenen Schecks bei RUCK.
(2)DerKunde istverpflichtet,dieVorbehaltswarepfleglichzubehan-
deln. SofernWartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
mussderKundedieseaufeigeneKostenrechtzeitigundregelmäßig
durchführen.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; Verpfändungen, Sicherungs­
übereignungen oder Sicherungsabtretungen sind unzulässig.
Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen und
Beschlagnahme, hat der Kunde RUCK unverzüglich zu benach-
richtigen. Der Dritte ist unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt
von RUCK hinzuweisen. Die aus dem Weiterverkauf der Vorbe-
haltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehen-
denForderungen (einschließlichsämtlicherSaldoforderungenaus
­Kontokorrent) gegen seinen eigenen Abnehmer oder Dritte (z.B.
Versicherungen, Schädiger) tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe
des Faktura-Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer
Forderung aus dem Kaufvertrag an RUCK ab. RUCK nimmt diese
Abtretung hiermit an. Dies gilt auch dann, wenn die Kaufsache
verarbeitet und dann weiterverkauft wird. Der Kunde bleibt zur
Einziehung der Forderungen gegen seinen Abnehmer bzw. einen
Dritten auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von
RUCK,dieseForderungenselbsteinzuziehen,bleibthiervonunbe-
rührt.RUCKverpflichtetsich jedoch,dieseForderungennichteinzu-
ziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen RUCK
gegenüberordnungsgemäßnachkommt,nicht inZahlungsverzug
gerät und insbesondere auch kein Antrag auf Eröffnung einesVer-
gleichs oder Insolvenzverfahrens über dasVermögen des Kunden
gestellt wird. Sollte jedoch einer der vorstehenden Fälle eintreten,
so kann RUCK verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen
ForderungenundderenSchuldnerbekanntgibt, ihmallezumEin-
zugderabgetretenenForderungenerforderlichenAngabenmacht,
ihmdiedazugehörigenUnterlagenaushändigtunddemSchuldner
(bzw.demDritten)dieAbtretungmitteilt.DerKunde ist indiesemFall
insbesondere verpflichtet RUCK den Namen und die Adresse des
Schuldners (bzw. des Dritten) sowie die Höhe seiner Forderungen
nebst dem diesbezüglichen genauen Rechtsgrund mitzuteilen.
(4) Eine etwaige Be- undVerarbeitung oder Umbildung derVorbe-
haltswaredurchdenKundenwirdstets imNamenund inunserem
Auftrag von RUCK vorgenommen, jedoch ohne, dass für RUCK
hieraus irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Wird die Ware
RUCK mit anderen, RUCK nicht gehörenden Gegenständen verar-
beitet,vermischtoderverbunden,soerwirbtRUCKdasMiteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
(Faktura-EndbetrageinschließlichMehrwertsteuer)zudenanderen
verarbeitetenGegenständenzurZeitderVerarbeitung,Verbindung
oderVermischung.
(5) Erfolgt die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in der
Art,dassderKundedasAlleineigentumanderneuenSacheerwirbt,
so wird bereits jetzt vereinbart, dass der Kunde RUCK im Verhält-
nis des Wertes (Faktura-Endbetrag einschl. MwSt.) der von RUCK
verarbeiteten,verbundenenodervermischtenVorbehaltswareMit-
eigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich
für RUCK verwahrt.
(6) Wird die Ware von RUCK zusammen mit anderen Waren, und
zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder
Vermischungweiterveräußert,sogiltdieobenvereinbarteVorausab-
tretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware von RUCK
(Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer).
(7) Der Kunde tritt RUCK auch diejenigen Forderungen zur Siche-
rung ihrer Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der
Vorbehaltsware von RUCK mit einem Grundstück gegen einen
Dritten erwachsen.
(8) RUCK verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestim-
mungenzustehendenSicherheitenaufVerlangendesKunden inso-
weit frei zu geben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von
RUCK die zu sichernden Forderungen von RUCK (soweit diese
noch nicht beglichen sind) um mehr als 10% übersteigt; die Aus-
wahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
(9) Der Kunde hat RUCK über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
insb. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter in dieVorbehalts-
ware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen von RUCK
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und RUCK die für eine
Interventionbzw.VollstreckungsgegenklageerforderlichenUnter-
lagen und Informationen zu übergeben. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, RUCK die in diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet
hierfür der Kunde.
(10) Für den Fall vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbe-
sonderebeiZahlungsverzugoderZahlungseinstellung,oderwenn
erkennbar wird, dass die Zahlungsansprüche von RUCK durch
mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, insbe-
sondere bei Scheckprotesten oder wenn über das Vermögen des
KundeneinVergleichs-oder Insolvenzverfahrenbeantragtwerden
sollte, erlischt die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über
dieVorbehaltswarevonRUCKundzurEinziehungderabgetretenen
Forderungen. Ferner ist RUCK in diesem Fall berechtigt, die Ware
aufgrund des Eigentumsvorbehaltes auch ohne Fristsetzung nach
§ 323 BGB zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache
durchRUCK liegteinRücktrittvomVertrag.DerKunde ist indiesen
Fällen verpflichtet, die Vorbehaltsware herauszugeben. RUCK ist
nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Ver-
wertungserlös istaufdieVerbindlichkeitendesKunden–abzüglich
angemessenerVerwertungskosten anzurechnen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1)SofernsichausderAuftragsbestätigungnichtsanderesergibt, ist
der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30Tagen ab Rechnungs-
datum zur Zahlung fällig. Ab einemNettobestellwert von 100,00 €
gewährt RUCK bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto,
bei Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens (Bankeinzug)
3 % Skonto. Ein Skontoabzug ermittelt sich aus dem Rechnungs-
bruttobetrag.BeiDienstleistungen,ErsatzteilenundBüchern istein
Skontoabzug ausgeschlossen.
(2) Der Kunde kann ab der ersten Bestellung den Kaufpreis durch
Vorauskasse, Lastschrift, Überweisung oder Nachnahme beglei-
chen (Zur Bezahlung durch Nachnahme siehe auch § 4 Absatz 4).
Im RUCK-Onlineshop stehen weitere Zahlungsmöglichkeiten zur
Verfügung (anfallendeGebührenhierdurchwerdenggf.vomKun-
den getragen). RUCK ist nicht verpflichtet Schecks oder Wechsel
anzunehmen. Werden Schecks oder Wechsel durch RUCK ange-
nommen, so erfolgt dies lediglich erfüllungshalber.
(3) RUCK ist berechtigt Zahlungsmöglichkeiten nach eigenem
Ermessen auf Kundenebene einzuschränken. (Zum Beispiel bei
nicht ausreichender Bonität oder bei Kunden mit Mahnbescheid.)
(4) RUCK ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
KundenZahlungenzunächstaufdessenältereSchuldanzurechnen.
RUCK wird dem Kunden in diesem Fall über die Art der erfolgten
Verrechnung informieren.SindbereitsKostenundZinsenentstan-
den, so ist RUCK berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dannaufdieZinsenundzuletztaufdieHauptleistunganzurechnen.
(5) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn RUCK über den
Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst
dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(6) Gerät der Kunde in Verzug, so ist RUCK berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz
zuverlangen.DieZinsensinddannniedrigeranzusetzen,wennder
Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines
höheren Schadens durch RUCK ist zulässig.
(7) Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich RUCK das Recht vor,
Warenlieferungen und sonstige Leistungen bis zur vollständigen
Bezahlung ihrer offenen Forderungen zurückzubehalten.
(8) Ratenzahlungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung durch RUCK und sind nur gegen einen jeweils zu
vereinbarendenTeilzahlungszuschlag (ZinsenundKosten)möglich
(Ausgenommen Sonderaktionen). In jedem Falle einer Ratenzah-
lungsgewährungdurchRUCKwirdder jeweilsnochoffenstehende
Betrag sofort und vollständig zur Zahlung fällig, wenn der Kunde
mit der Zahlung einer Rate mehr als 14Tage in Rückstand gerät.
(9) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
RUCKanerkanntsind.EinZurückbehaltungsrechtoderdieEinrede
des nicht erfülltenVertrags stehen dem Kunden nur innerhalb des
jeweiligenVertragsverhältnisses zu.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
(1) Schadensersatzansprüche gegen RUCK sind unabhängig von
derArtderPflichtverletzung,einschließlichunerlaubterHandlungen
sowie einschließlich Schadensersatzansprüchen wegen vor- und
nachvertraglicherVerpflichtungenalsauchwegenVerletzungver-
traglicher Nebenpflichten ausgeschlossen, soweit von RUCK nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haftet RUCK für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des
vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens.
AnsprücheaufentgangenenGewinn,ersparteAufwendungenaus
Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare
undFolgeschädenkönnennichtverlangtwerden,esseindenn,ein
vonRUCKgarantiertesBeschaffenheitsmerkmalbezwecktgerade,
den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
(3)DieHaftungsbeschränkungenund-ausschlüsse inden Absätzen
1und2geltennicht fürAnsprüche,diewegenarglistigenVerhaltens
von RUCK entstanden sind sowie bei einer Haftung für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale für Ansprüche nach dem Produkthaf-
tungsgesetz, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
(4)SoweitunsereHaftungausgeschlossenoderbeschränkt ist,gilt
diesauch fürdieAngestellten,Arbeitnehmer,Mitarbeiter,Vertreter
und Erfüllungsgehilfen von RUCK.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Verträge zwi-
schen RUCK und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie
des internationalenKollisionsrechtmitAusnahmezwingenderVer-
braucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Es gilt der Sitz der Hellmut Ruck GmbH als Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand. Die Hellmut Ruck GmbH kann
jedoch nach eigener Wahl auch am allgemeinen Gerichtsstand
des Kunden klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch dieWirksamkeit aller sonstigen Bestim-
mungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Diese Geschäftsbe-
dingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner
Punkte in ihrenübrigenTeilenverbindlich.Dieganzeoderteilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahe kommt.
1...,811,812,813,814,815,816,817,818,819,820 822,823,824,825,826,827
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